Foto: Regionalbahn in Stotternheim/Archiv ich liebe Erfurt
Bundesland mit der geringsten Sieben-Tage-Inzidenz
Die Thüringer Gesundheitsministerin Heike Werner hat das Kabinett heute über die Aufhebung der Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr mit Inkrafttreten der neuen Thüringer Corona-Schutzverordnung zum 3. Februar 2023 informiert. Gleiches gilt für die Isolationspflicht.
Dazu erläutert die Thüringer Gesundheitsministerin: „Thüringen ist seit einigen Tagen erneut das Bundesland mit der geringsten Sieben-Tage-Inzidenz. Die Zahl der Hospitalisierungen und die Lage auf den Intensivstationen ist seit Wochen im niedrigen Bereich stabil. Wir haben immer gesagt, dass wir sämtliche Schutzmaßnahmen kontinuierlich auf ihre Notwendigkeit prüfen und es zeigt sich: Die Immunität der Bevölkerung verhindert inzwischen extreme Belastungen des Gesundheitswesens auch ohne weitreichende Schutzmaßnahmen. Eine erste endemische Welle ist erreicht. Ich hätte es nach wie vor sehr begrüßt, wenn sich der Bund und die Länder geschlossen auf einen einheitlichen Termin zum Ende der noch bestehenden Maßnahmen verständigt hätten. Nun gehen wir diesen Schritt in sorgfältiger Abwägung der Infektionslage in Thüringen gemeinsam mit Sachsen, Brandenburg, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern, die alle zwischen Mitte Januar und Mitte Februar die Maskenplicht im ÖPNV auslaufen lassen. Besonders gefährdete Personengruppen werden auch weiter durch gezielte Maßnahmen geschützt.“
Damit enden alle eigenständigen landesrechtlichen Schutzmaßnahmen
So bleiben zum einen die bundesseitig festgelegten Maskenpflichten grundsätzlich bestehen. An die Stelle der Isolationspflicht treten darüber hinaus verpflichtende Schutzmaßnahmen für positiv Getestete. Dazu gehört eine generelle Maskenpflicht außerhalb der eigenen Wohnung sowie Betretungs- und Tätigkeitsverbote in medizinischen und pflegerischen Bereichen sowie bestimmten Gemeinschaftsunterkünften. Die neuen Regeln entsprechen den Bestimmungen in sechs anderen Bundesländern, wie beispielsweise Bayern und Baden-Württemberg, und tragen somit zu einer Vereinheitlichung bei.
Die Schutzmaßnahmen für infizierte Personen gelten für mindestens fünf Tage beziehungsweise bis mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit besteht. Sie enden jedoch auch bei symptomatischen Personen spätestens nach Ablauf von zehn Tagen.
Mit der neuen und voraussichtlich letzten Thüringer Landesverordnung bis zum Auslaufen der bundesgesetzlichen Ermächtigung am 7. April 2023 enden damit alle eigenständigen landesrechtlichen Schutzmaßnahmen. Geregelt werden nur noch Erleichterungen gegenüber dem Bundesrecht.
Abschließend appelliert die Ministerin: „Bleiben Sie weiter wachsam und achten Sie auf Ihre Mitmenschen. Wenn Sie sich in Situationen befinden, in denen Sie ein höheres Infektionsrisiko vermuten, schützen Sie sich selbst und andere auch weiter durch freiwilliges Masketragen. Das hilft auch, Ansteckungen mit anderen Atemwegs- und Erkältungskrankheiten zu verhindern.“
Quelle: Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie