02.10.2023 12:47 Geisleden (ots)

In einem Pflegeheim hielt sich am Sonntag eine polizeilich bekannte Person widerrechtlich auf. Die Person nutze das Gebäude, um sich Schlafen zu legen. Der Bitte der Angestellten, das Pflegeheim zu verlassen, musste durch Polizeibeamte Nachdruck verliehen werden. Eine entsprechende Anzeige wegen Hausfriedensbruchs wurde aufgenommen. Im Nachgang wurde durch eine Mitarbeiterin bekannt, dass der Mann sich nicht nur widerrechtlich im Gebäude aufhielt, sondern währenddessen auch Strom zum Laden seines Mobiltelefons nutze. Dies stellt zudem eine Straftat wegen des Verdachts des Entziehens elektrischer Energie dar.