29.11.2023 11:24 Nordhausen (ots)

Am Mittwochabend wurde ein männlicher Fahrradfahrer einer Verkehrskontrolle unterzogen. Der Fahrradfahrer führte sein Fahrrad ohne lichttechnische Einrichtungen und hatte weiterhin auch eine Kleinstmenge Marihuana bei sich. Die Fahrradtour endete somit mit einer Strafanzeige gemäß § 29 BtMG. Die Betäubungsmittel wurden beschlagnahmt und die Fahrradtour ohne Licht untersagt.