15.11.2023 10:29 Harztor (ots)

Nachdem es am Montag, 13. November, zu einem Brand in einem Wohnhaus gekommen war, bei dem eine leblose Person aufgefunden wurde, ermittelten Spezialisten der Kriminalpolizei Nordhausen und des Thüringer Landeskriminalamtes zur Ursache des Brandes. Im Rahmen der Ermittlungen stellte sich heraus, dass ein technischer Defekt am Kühlschrank zum Ausbruch des Feuers geführt hat. Es wurde festgestellt, dass die Wohnung nicht über Rauchmelder verfügte. Die Polizei weist die Bevölkerung in diesem Zusammenhang auf die seit 01.01.2019 in Thüringen bestehende Rauchmelderpflicht hin. Zum Schutz von Leben und Gesundheit müssen Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mit mindestens einem Rauchmelder ausgestattet sein.