In besonderen Schutzgebieten – also Naturschutzgebieten oder geschützten Landschaftsbestandteilen – dürfen Pflanzen gar nicht gesammelt werden, denn dort hat der Naturschutz Vorrang. Sind die Pflanzen selbst geschützt, etwa Orchideen, Lungenkraut oder Wiesen-Schlüsselblume, dürfen sie ebenfalls nicht gepflückt werden. Auf die Schutzgebiete im Steiger wird durch besondere Schilder hingewiesen – schwarze Eule auf gelbem Grund. In diesem Jahr werden auch erstmals extra Hinweise mit den Grenzen der Schutzgebiete aufgehängt, damit jeder weiß, wo er sich bewegen und sammeln kann.
Aus diesen Gründen wird an alle Waldbesucher appelliert, nur die erlaubten Mengen außerhalb der Schutzgebiete zu sammeln, damit der Naturgenuss dauerhaft möglich ist, die Lebensräume der Pflanzen und Tiere erhalten bleiben und auch im nächsten Jahr wieder der Bärlauchgenuss unbeschwert erlebt werden kann.
Quelle: Pressemitteilungen der Landeshauptstadt Erfurt