Foto: Gefällte Bäume in einem Wald/Archiv ich liebe Erfurt

 

Pünktlich zum meteorologischen Frühlingsbeginn am 1. März ist die sogenannte Fällsaison vorbei und der Fällverbotszeitraum beginnt. Im Bundesnaturschutzgesetz ist geregelt, dass zwischen dem 1. März und dem 30. September keine Bäume gefällt oder Sträucher und Hecken gerodet werden dürfen.

Mit Frühjahrsbeginn sind Vögel besonders sensibel: Die Balzzeit hat bereits begonnen, bald folgen Nestbau und Brutzeit. Betroffene Sträucher, Hecken und Bäume sind daher als Lebensstätten geschützt und dürfen nicht beschädigt werden. Wo also Vögel nisten oder Fledermäuse wohnen könnten, muss der Pflegeschnitt von Hecken und Bäumen in den Herbst verschoben werden.

Ausnahmen gibt es nur für Baumaßnahmen mit geringfügigem Baumbestand sowie dringende Verkehrssicherungsmaßnahmen. Diese Ausnahmen müssen separat bei der Unteren Naturschutzbehörde beantragt werden. Diese achtet bei der Genehmigung auch darauf, dass die Auflagen zur Kontrolle auf Höhlen und Nester in den Bäumen eingehalten werden. Beim Fund von Vögeln, Fledermäusen oder anderen geschützten Tieren müssen Fällmaßnahmen zunächst eingestellt werden, um mit den Fachleuten das weitere Vorgehen zu beraten, damit die Tiere nicht geschädigt werden.

Die Rodung von Sträuchern ist per Gesetz gänzlich verboten. Lediglich Pflegeschnitte bzw. die Entfernung des jährlichen Zuwachses ist bis 30. September erlaubt, wenn vorher durch Kontrollen ausgeschlossen wird, dass Bäume und Sträucher durch Vögel oder andere Tierarten bewohnt sind bewohnt sind.

Informationen zu Ausnahmen beim Gehölzschnitt erhalten Interessierte beim Umwelt- und Naturschutzamt, Abteilung Naturschutz/Landschaftspflege unter 0361 655-2553 oder per E-Mail an naturschutzbehoerde.umweltamt@erfurt.de.

Quelle: Pressemitteilungen der Landeshauptstadt Erfurt