Raucherbereiche sind besser gekennzeichnet
Bereits im Frühjahr dieses Jahres richteten die Stadtverwaltung, die DB InfraGo AG sowie die Stadtwerke Erfurt einen Appell an Raucherinnen und Raucher, nur an den Ein- und Ausgängen des Bahnhofstunnels zu rauchen und die dafür vorgesehenen Aschenbecher an den Abfallbehältern zu nutzen. Nun wurde noch einmal nachjustiert: Dank roter Farbe und eindeutiger Beschriftung sind die Mülleimer und damit die Raucherbereiche außerhalb des Tunnels auffällig gekennzeichnet. Abfallbehälter im Bahnhofstunnel werden hingegen mit Bodenaufklebern aus robustem Material ausgestattet – und der gut leserlichen Bitte, die zum Rauchen vorgesehenen Standorte zu nutzen. Da es für diese Maßnahme höhere Bodentemperaturen benötigt und personelle wie finanzielle Ressourcen geplant werden müssen, ist eine Umsetzung im Frühjahr 2026 vorgesehen. Bis dahin will die Evag Raucherinnen und Raucher mit Durchsagen sensibilisieren.
„Wir nehmen bereits eine deutliche Verbesserung wahr, möchten den Appell aber fortsetzen und intensivieren, um langfristig eine Verbesserung zu erzielen“, sagt Oberbürgermeister Andreas Horn. Ein Rauchverbot ist nicht umsetzbar, dazu fehlt die rechtliche Grundlage: Bei der Unterführung handelt es sich nicht um einen geschlossenen Raum, somit ist das Bundesnichtraucherschutzgesetz nicht anwendbar. Auch das Thüringer Nichtraucherschutzgesetz liefert keine Grundlage für ein gesetzlich geregeltes Rauchverbot im Bahnhofstunnel.
Quelle: Pressemitteilungen der Landeshauptstadt Erfurt