Das Abkochgebot bleibt bis auf Widerruf bestehen.
Die eingeleiteten Desinfektionsmaßnahmen müssen erst ihre Wirkung entfalten.

Das Trinkwasser wird täglich an mehreren Stellen beprobt und danach aufwändig im Labor getestet.
Für eine Aufhebung des Abkochgebots müssen an mehreren aufeinanderfolgenden Tagen alle Trinkwasserproben ohne Beanstandung sein.
Sobald dies der Fall ist, werden sowohl die Anwohnerinnen und Anwohner als auch die Presse direkt informiert und das Abkochgebot aufgehoben.