Foto: E Scooter Fahrer/Archiv ich liebe Erfurt, KI
Keine gute Kombination
LPI-EF: Erfurt (ots)
Gleich drei Personen wurden durch Polizeibeamte des Inspektionsdienstes Erfurt Süd in der Nacht vom Freitag, 08.08.25 auf Samstag, 09.08.25 mit E-Scootern aus dem Verkehr gezogen.
Die erste Person wurde gegen 22:05 Uhr im Stadtgebiet mit einem Atemalkoholwert von 1,04 Promille festgestellt.
Die zweiter Person ging den Beamten gegen 01:32 Uhr ins Netz. Ein hier durchgeführter Drogenvortest war positiv auf Cannabis.
Gegen 03:55 wurde der nächste Fahrzeugführer auf einem solchen Gefährt festgestellt, dessen durchgeführter Drogentest ebenfalls positiv auf Cannabis anschlug.
Alle Fahrzeuglenker wurden zur Durchführung einer Blutentnahme auf die Dienststelle verbracht. Hier wurde durch einen Arzt die Blutprobe entnommen.
Die Delinquenten erwarten nunmehr eine Geldstrafe bei einem Erstverstoß in Höhe von 500,- Euro. Hinzu kommen noch die Auslagen für die ärztliche Blutentnahme und die notwendige Laboruntersuchung.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass E-Scooter nach Elektrokleinfahrzeugverordnung unter die Kraftfahrzeuge fallen. Somit gelten die gleichen Alkohol- und Drogengrenzwerte wie für Pkw.
Zwischen 0,5 und 1,09 Promille liegt somit eine Ordnungswidrigkeit vor. Am 1,1 Promille wird eine Strafanzeige gefertigt. Bereits ab 0,3 Promille kann bei Vorliegen von Ausfallerscheinungen oder Verursachung eines Unfalles auch schon eine Straftat vorliegen. Bei den Drogengrenzwerten gibt es, abhängig von den im Blut festgestellten Stoff bzw. Stoffkombinationen differenziertere Grenzwerte.
Die ständige Verfügbarkeit der Fahrzeuge, insbesondere von Mietgeräten im städtischen Raum, verleitet Nachtschwärmer natürlich zusätzlich, die Teile für den kurzen Weg von der Party nach Hause zu nutzen.
Auch spielen Alkohol und Drogen bei den Unfallzahlen mit diesen Gefährten eine überproportional große Rolle. Daher wird der Ruf nach mehr Kontrollen oder gar neuen Regularien in der Öffentlichkeit zunehmend deutlich lauter. (MK)