Foto: Beweismaterial/Polizei
Kriminalpolizei hebt illegalen Rauschgiftversandhandel in Erfurt aus
LPI-EF: Erfurt (ots)
Einen bedeutenden Schlag gegen den illegalen Handel mit Betäubungsmitteln gelang der Erfurter Kriminalpolizei Anfang Februar. Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens wurde ein 28-jähriger deutscher Staatsbürger festgenommen, der einen Onlinehandel mit Betäubungsmitteln und verschiedensten verschreibungspflichtigen Medikamenten betrieben hatte.
Im Zuge der Ermittlungen ergab sich der Verdacht, dass der Tatverdächtige regelmäßig verschiedene Drogen und Medikamente per Post an Kunden in ganz Deutschland verschickt hatte. Um eine Rückverfolgung seiner Sendungen zu erschweren, verwendete er reale Namen und Adressen unbeteiligter Menschen aus Erfurt als Absender. Konnten seine Briefe am Zielort nicht zugestellt werden, wurden sie als Rückläufer an die vermeintlichen Absender aus Erfurt zurückgesandt. Für den Versand nutzte der Tatverdächtige normal Briefsendungen, die er in verschiedene Briefkästen im Erfurter Stadtgebiet einwarf.
Anfang Februar erfolgten schließlich die Festnahme des Tatverdächtigen sowie die Durchsuchung seiner Wohnung in Erfurt. Dabei wurden nicht nur rund 8.500 Euro Bargeld sichergestellt, sondern auch eine erhebliche Menge an Betäubungsmitteln und verschreibungspflichtige Medikamente. So fanden die Ermittler u. a. über ein Kilogramm Kokain, über 200 Gramm Heroin, knapp zweieinhalb Kilogramm Amphetamin sowie eineinhalb Kilogramm Crystal, rund acht Kilogramm Ketamin sowie über 8.000 Ecstasy-Tabletten, 1.500 Stück LSD-Trips und circa 4.500 Stück verschreibungspflichtige Medikamente mit einem Straßenverkaufswert von insgesamt mehr als 350.000 Euro.
Der 28-Jährige war bislang polizeilich noch nicht in Erscheinung getreten. Die weiteren Ermittlungen wegen des Verdachts des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sowie der Einfuhr von Betäubungsmitteln dauern an.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Erhalt von Postsendungen mit Betäubungsmitteln unverzüglich den Strafverfolgungsbehörden zu melden ist, da das Einbehalten solcher Sendungen strafbar ist. (DS)