Foto: Luftsicherheitskontrolle an einem Flughafen/Symbolbild der Bundespolizei
BPOLI EF: Erfurt, Flughafen Erfurt-Weimar (ots)
In der zurückliegenden Nacht kam bei der Luftsicherheitskontrolle eines deutschen Passagiers am Flughafen Erfurt-Weimar ein nicht gebräuchlicher Reisegegenstand zum Vorschein.
Kurz nach Mitternacht wurde bei einem 34-Jährigen ein Springmesser in Dolchform im Handgepäck gefunden. Das Kontrollpersonal rief die Bundespolizei hinzu.
Das Messer mit einer 8 Zentimeter langen Klinge wurde durch die Bundespolizei sichergestellt. Gegenüber dem Passagier wurde ein Strafverfahren wegen des waffenrechtlichen und luftsicherheitsrechtlichen Verstoßes eingeleitet.
Der Mann durfte nach Abschluss aller Maßnahmen seinen Flug in Richtung Türkei antreten.
Die Bundespolizei sensibilisiert, sich vor Reiseantritt zu informieren, welche Gegenstände bei Flügen aufgegeben oder im Handgepäck mitgenommen werden dürfen. Bei festgestellten Verstößen drohen nicht nur Ordnungswidrigkeiten- bzw. Strafverfahren, sondern mitunter auch Ausschlüsse von der Reise. Erläuterungen zu verboten Gegenständen bei Flugreisen erhalten Sie beim Ticketerwerb, bei Ihren befördernden Airlines oder auch auf der Website der Bundespolizei: https://bundespolizei.de/sicher-auf-reisen/mit-dem-flugzeug/was-darf-ich-mitnehmen.