Foto: Sichergestellter Totschläger/Bundespolizei

 

BPOLI EF: Erfurt, Flughafen Erfurt-Weimar (ots)

Binnen 24 Stunden kamen bei der Luftsicherheitskontrolle am Flughafen Erfurt-Weimar gleich zwei ungewöhnliche Gegenstände bei deutschen Reisenden zum Vorschein und haben die Bundespolizei auf den Plan gerufen.

Am frühen Donnerstagmorgen wurde bei einer 29-Jährigen eine Patrone im Rucksack gefunden. Die Frau gab an, Jägerin zu sein und die Patrone vor Reiseantritt übersehen zu haben. Eine Plausibilitätsprüfung und eine Abfrage im Waffenregister bestätigten die Angaben der Frau. Sie durfte ihren Flug antreten, während die Patrone am Boden blieb.

In der zurückliegenden Nacht fand das Kontrollpersonal bei einem 61-Jährigen einen sogenannten Totschläger in dessen Reisegepäck. Der 20 cm lange, als Waffe eingestufte Gegenstand, wurde sichergestellt. Auch der Mann durfte nach Abschluss aller Maßnahmen seinen Flug antreten. Gegen ihn wurde jedoch ein Verfahren wegen eines waffenrechtlichen Verstoßes eingeleitet.

Die Bundespolizei sensibilisiert, sich vor Reiseantritt zu informieren, welche Gegenstände bei Flügen aufgegeben oder im Handgepäck mitgenommen werden dürfen. Bei festgestellten Verstößen drohen nicht nur Ordnungswidrigkeiten- bzw. Strafverfahren, sondern mitunter auch Ausschlüsse von der Reise. Es wäre doch ärgerlich, wenn die vermeintlich schönste Zeit des Jahres wegen solcher vermeidbaren Vorfälle ins Wanken gerät. Erläuterungen zu verboten Gegenständen bei Flugreisen erhalten Sie beim Ticketerwerb, bei Ihren befördernden Airlines oder auch auf der Website der Bundespolizei: https://bundespolizei.de/sicher-auf-reisen/mit-dem-flugzeug/was-darf-ich-mitnehmen