Foto: Luftsicherheitskontrolle an einem Flughafen/Symbolbild der Bundespolizei
Gefährliche Gegenstände sollten nicht auf Reisen gehen
BPOLI EF: Erfurt, Flughafen Erfurt-Weimar (ots)
Es gibt Gegenstände, die sorgen für Aufsehen, insbesondere wenn diese in einen Sicherheitsbereich gelangen. Damit es nicht soweit kommt, gibt es auch am Flughafen Erfurt-Weimar eine Luftsicherheitskontrolle. Dort entdeckten Mitarbeitende eines Sicherheitsdienstleisters am gestrigen Morgen ein Einhandmesser im Gepäck eines 59-jährigen Mannes. Bundespolizisten stellten dieses sicher. Nach der Überprüfung des Deutschen durfte dieser seinen Flug antreten.
Waffen, waffenähnliche oder gefährliche Gegenstände haben im Gepäck nichts zu suchen. Das Mitführen verbotener Gegenstände in die Luftsicherheitskontrolle kann eine Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Straftat darstellen. Dies hängt vom Einzelfall und gegebenenfalls weiteren Verbotsvorschriften ab.
Erkannte verbotene Gegenstände, die aus der Kontrollstelle in den öffentlichen Bereich verwiesen wurden, dürfen Passagiere:
– außerhalb der Kontrollstelle an Ihnen bekannte andere Personen übergeben.
– an geeigneter Stelle deponieren (zum Beispiel in Ihrem Auto oder in der Gepäckaufbewahrung)
– bei der Fluggesellschaft als Gepäck einchecken, soweit zulässig (Regelungen für verbotene Gegenstände und Gefahrgutregelungen der Fluggesellschaft sind zu beachten).
Reisende können auch Ihr Eigentum an dem Gegenstand aufgeben und entsorgen. Das Kontrollpersonal ist nicht berechtigt, Gegenstände anzunehmen oder ersatzweise zu entsorgen.