Foto: Straße Am Drosselberg/Archiv ich liebe Erfurt
LPI-EF: Erfurt (ots)
Nach einem Verkehrsunfall auf einem Parkplatz im Erfurter Südosten hat sich ein 84-jähriger Autofahrer am Mittwochvormittag (23.09.2026) unerlaubt von der Unfallstelle entfernt. Kurz nach 09:30 Uhr parkte der Mann mit seinem VW auf einem Großparkplatz in der Straße Am Drosselberg aus einer Parklücke aus. Dabei kollidierte er mit einem gegenüber geparkten Opel. Anschließend begutachtete der 84-Jährige den entstandenen Schaden und fuhr davon. Dank Zeugenhinweisen stellten Polizisten den Senior kurze Zeit später fest. Bei der Kontrolle ergaben sich Hinweise auf körperliche Beeinträchtigungen, die seine Fahrtüchtigkeit eingeschränkt haben könnten. Die Beamten beschlagnahmten daraufhin den Führerschein und stellten den Fahrzeugschlüssel sicher. An beiden Autos entstand Sachschaden in Höhe von insgesamt etwa 6.000 Euro. Die Polizei ermittelt wegen Gefährdung des Straßenverkehrs sowie unerlaubten Entfernens vom Unfallort.
Nach einem Verkehrsunfall gilt grundsätzlich: anhalten, sich über die Unfallfolgen vergewissern und die Feststellung der Personalien sowie der eigenen Beteiligung ermöglichen. Ist der Geschädigte bei einem beschädigten geparkten Fahrzeug nicht vor Ort, muss zunächst eine den Umständen angemessene Zeit gewartet werden. Ein Zettel mit den eigenen Kontaktdaten an der Windschutzscheibe reicht nicht aus. Kann der Geschädigte nicht erreicht werden, sollte die Polizei verständigt und das weitere Vorgehen abgestimmt werden.
Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat und kann mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden. (DS)