Foto: Eine Goldmünze/Archiv ich liebe Erfurt
Polizei gibt Tipps für einen sicheren Goldverkauf
LPD-EF: Erfurt (ots)
Der Goldpreis befindet sich seit längerer Zeit auf einem hohen Niveau. Viele Menschen nutzen die Gelegenheit, alten Schmuck, Münzen oder Zahngold zu verkaufen. Diese Entwicklung machen sich jedoch auch Betrüger zunutze. Mit auffälligen Werbeanzeigen, Flyern oder kurzfristig eingerichteten Ankaufstellen werben sie mit vermeintlich besonders attraktiven Angeboten. Die Thüringer Polizei informiert über bekannte Betrugsmaschen und gibt Hinweise, wie sich Bürgerinnen und Bürger schützen können. Unseriöse Goldankäufer verfolgen unterschiedliche Strategien. Manche bieten deutlich zu niedrige Ankaufspreise und setzen ihre Kunden während des Verkaufsgesprächs unter Zeitdruck. Andere täuschen vor, den Wert des Goldes zunächst prüfen zu müssen, nehmen die Wertgegenstände mit und sind anschließend nicht mehr erreichbar. Daneben nutzen Täter den vermeintlichen Gold- oder Pelzankauf gezielt, um Informationen über vorhandene Wertgegenstände oder die Wohnsituation ihrer Opfer zu erlangen. Diese Erkenntnisse können später für Trickdiebstähle oder Einbrüche genutzt werden. Die Thüringer Polizei rät deshalb:
– Informieren Sie sich vor dem Verkauf über den aktuellen Goldpreis und den ungefähren Materialwert Ihrer Wertgegenstände.
– Holen Sie mehrere Angebote ein und vergleichen Sie diese sorgfältig.
– Bevorzugen Sie seriöse, etablierte Fachgeschäfte und prüfen Sie deren Erreichbarkeit, Bewertungen und Impressum.
– Lassen Sie sich nicht durch auffällige Werbung, besonders hohe Preisversprechen oder zeitlich befristete Angebote zu einem schnellen Verkauf drängen.
– Seien Sie zurückhaltend mit Angaben über weitere Wertgegenstände oder Bargeld in Ihrer Wohnung.
– Verzichten Sie möglichst auf Hausbesuche unbekannter Goldankäufer. Erhalten Fremde Einblick in Ihre Wohnsituation, können diese Informationen für spätere Straftaten genutzt werden.
– Nehmen Sie zu Verkaufsgesprächen nach Möglichkeit eine Vertrauensperson mit.
– Bestehen Sie auf einem schriftlichen Kaufvertrag mit einer genauen Beschreibung der verkauften Gegenstände, dem vereinbarten Preis und der Zahlungsweise.
Haben Sie den Verdacht, Opfer eines Betruges geworden zu sein, wenden Sie sich umgehend an die nächste Polizeidienststelle und erstatten eine Anzeige. Für die Ermittlungen sind dabei sämtliche Unterlagen zum Verkauf hilfreich, etwa Verträge, Quittungen oder Kontaktdaten des Ankäufers, auch Fotos der Wertgegenstände für eine spätere Zuordnung, sollten diese wieder aufgefunden werden.