Foto: Radverkehrsbeauftragter Dirk Büschke kämpft gegen Geisterfahrer auf Erfurts Radwegen/Stadtverwaltung Erfurt

Wer mit dem Fahrrad auf dem Radweg entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung unterwegs ist, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Das sogenannte Geisterradeln zählt zu den häufig unterschätzten Risiken im Stadtverkehr und kann insbesondere an Einmündungen und Grundstückszufahrten zu gefährlichen Situationen und Unfällen führen. Die Stadt Erfurt verstärkt deshalb ihre Maßnahmen zur Sensibilisierung für die richtige Nutzung von Radwegen.

Eine besondere Gefahr entsteht, wenn Radfahrer entgegen der Fahrtrichtung auf der linken Straßenseite unterwegs sind. Autofahrerinnen und Autofahrer, die aus Seitenstraßen oder Grundstücken auf eine Vorfahrtstraße einbiegen, orientieren sich beim Heranfahren häufig zunächst nach links. Von rechts entgegenkommende Radfahrer können dadurch leicht übersehen werden. Die Folge können folgenschwere Zusammenstöße sein.

Auch ein Forschungsvorhaben der Fachhochschule Erfurt beschäftigt sich mit den Verhaltensweisen und den infrastrukturellen Rahmenbedingungen des Radverkehrs im Stadtgebiet. Die wissenschaftlichen Erkenntnisse unterstreichen die Bedeutung einer sicheren Verkehrsführung und einer gezielten Aufklärung über das richtige Fahrverhalten. Neben geeigneten baulichen Maßnahmen ist die Sensibilisierung aller Verkehrsteilnehmer ein wichtiger Baustein, um Konflikte zu vermeiden und die Verkehrssicherheit zu verbessern.

Um Radfahrende unmittelbar vor Ort auf die Gefahren aufmerksam zu machen, bringt die Stadtverwaltung an ausgewählten Stellen im Stadtgebiet zusätzliche Hinweise auf dem Straßenbelag an. Die auffälligen Piktogramme und Markierungen befinden sich an Abschnitten, an denen besonders häufig entgegen der Fahrtrichtung gefahren wird. Sie sollen Radfahrende direkt im Verkehrsraum an die vorgeschriebene Fahrtrichtung erinnern und dazu beitragen, gefährliche Situationen zu vermeiden.

„Wer entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung fährt, bringt nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer in erhebliche Gefahr. Gerade an Einmündungen und Grundstückszufahrten können Radfahrende dadurch leicht übersehen werden. Wir möchten deshalb für dieses Risiko sensibilisieren und mit gezielten Hinweisen im Straßenraum zu einem sicheren Miteinander beitragen“, betont Dirk Büschke, Radverkehrsbeauftragter der Stadtverwaltung Erfurt.

Auch rechtlich ist die Regelung eindeutig: Radwege dürfen grundsätzlich nur in der jeweils vorgeschriebenen Fahrtrichtung genutzt werden. Eine Freigabe für beide Fahrtrichtungen ist nur dann zulässig, wenn dies durch entsprechende Beschilderung ausdrücklich erlaubt ist. Wer unerlaubt auf der falschen Seite fährt, muss je nach Situation mit einem Verwarnungs- oder Bußgeld rechnen.

Quelle: Landeshauptstadt Erfurt (Originalmeldung)