Zappenduster? Nur punktuell. Wir haben die komplette Liste!
Nachfolgend Auszüge aus der Pressemitteilung der Stadt zu diesem sensiblen Thema
OB Bausewein: Stadt steht zum Anstrahlen von Dom und Severi und zur Weihnachtsbeleuchtung
So heißt es in der Verordnung, dass die Beleuchtung von Gebäuden oder Baudenkmälern von außen, mit Ausnahme von Sicherheits- und Notbeleuchtung untersagt ist. „Wir haben alle öffentlichen Gebäude, die angestrahlt werden, auf diese Aspekte hin untersucht und eine Liste mit den Gebäuden erstellt, die vorerst nicht beleuchtet werden“, sagt Bausewein.
„Uns ist es aber auch wichtig, dass ein Abschalten nicht zu mehr Vandalismus führt, dass sich die Bürger plötzlich im Dunkeln unsicher führen“, sagt der OB. Krämerbrücke, Kaufmannskirche und alter Angerbrunnen bleiben deswegen beleuchtet. „Und auch Dom und Severikirche, die beiden Wahrzeichen im Herzen unserer Stadt, werden weiterhin angestrahlt.“ Nicht nur, dass ein Abschalten für ein spürbares Abdunkeln in der unmittelbaren Umgebung und damit für weniger Sicherheit sorgt, „das Anstrahlen ist durchaus auch ein Zeichen dafür, dass wir uns nicht unterkriegen lassen.“
Auch die Weihnachtsmarktbeleuchtung soll angeschaltet werden: „Wenn wir die herrlichen Leuchtelemente ausknipsen, würde das wohl kaum jemand verstehen – vor allem, weil die Stromkosten während der acht Wochen bei rund 5.000 Euro liegen. Hier sprechen Kosten und Nutzen eindeutig für ein Licht an“, sagt Bausewein. Die Stadt hätte in den vergangenen Jahren komplett auf energiesparende LED-Beleuchtung umgestellt und das zahle sich jetzt aus.
Bausewein: „Wir werden selbstverständlich beobachten, welche Auswirkungen das Ausschalten der Beleuchtung hat – und gegebenenfalls nachjustieren.“
Die Verordnung des Bundes trifft in Sachen Beleuchtung nicht nur die öffentlichen Gebäude. Auch der Betrieb von beleuchteten Werbeanlagen ist von 22 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages untersagt.
Quelle: Pressemitteilungen der Landeshauptstadt Erfurt