Foto: Bereich Alacher See/Archiv ich liebe Erfurt

Im Bereich des Naturschutzgebietes Alacher See und seinem Umfeld beginnt im Oktober ein umfangreiches Projekt zur Kampfmittelberäumung. Auf einer Fläche von rund 342 Hektar werden voraussichtlich bis 2030 Kampfmittel beseitigt. Hintergrund sind Munitionsfunde und eine dokumentierte Belastung des Gebietes durch Sprengungen nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs.

Das Naturschutzgebiet Alacher See besteht seit 1967 und umfasst rund 16,6 Hektar. Es ist insbesondere als Brut-, Sammel- und Rastgebiet für zahlreiche Vogelarten sowie als Lebensraum für verschiedene Tier- und Pflanzenarten von Bedeutung. Im Zuge der Planungen für die ursprünglich vorgesehene Entschlammung des Sees wurde die Kampfmittelbelastung des Gebietes festgestellt. Eine Gefährdungsabschätzung aus dem Jahr 2017 weist auf mögliche Munitionsfunde in einem Umkreis von bis zu einem Kilometer um die ehemaligen Sprengstellen hin.

„Die Kampfmittelbelastung muss beseitigt werden, um die Sicherheit von Menschen und Umwelt dauerhaft zu gewährleisten. Gleichzeitig wollen wir den Alacher See als wertvollen Lebensraum erhalten und nach Abschluss der Arbeiten naturschutzfachlich weiterentwickeln“, sagt Jörg Lummitsch, Leiter des Umwelt- und Naturschutzamtes.

Im ersten Schritt wird im Naturschutzgebiet ein Ersatzlebensraum für die dort vorkommenden Tier- und Pflanzenarten geschaffen. Dafür ist zunächst eine Kampfmittelberäumung in dem betreffenden Bereich erforderlich. Anschließend wird eine temporäre Baustraße errichtet, über die der Ersatzlebensraum angelegt werden kann. Die weitergehende Kampfmittelberäumung im Projektgebiet beginnt 2027 und soll bis einschließlich 2030 abgeschlossen sein. Auf landwirtschaftlich genutzten Flächen werden die Arbeiten mit den betroffenen Landwirten abgestimmt. Nach der Beräumung können die Flächen wieder bewirtschaftet werden.

Nach der Kampfmittelberäumung wird der Alacher See entschlammt. Zudem sind Wiederherstellungsmaßnahmen im Naturschutzgebiet und in betroffenen gesetzlich geschützten Biotopen vorgesehen. An den Rändern des Naturschutzgebietes sollen zusätzliche Gehölzflächen entstehen. Geplant sind außerdem Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserhaltung im Alacher See, der insbesondere in niederschlagsarmen Perioden zunehmend austrocknet. An die baulichen Maßnahmen schließt sich ein fünfjähriges Monitoring an, um die Entwicklung des Naturschutzgebietes zu überprüfen.

Die direkten Kosten der Kampfmittelberäumung trägt die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Die naturschutzfachlichen Maßnahmen werden aus Mitteln der Stadt Erfurt sowie aus Kostenerstattungen im Rahmen von Ausgleichsmaßnahmen anderer Projekte finanziert.

Mit Beginn der Arbeiten gilt für das gesamte Projektgebiet eine Allgemeinverfügung der Stadt Erfurt. Sie wurde am 23. September 2026 im Amtsblatt veröffentlicht und tritt am 1. Oktober 2026 in Kraft. Die Allgemeinverfügung beinhaltet ein Betretungsverbot für das gesamte Projektgebiet sowie eine Duldungspflicht für die Eigentümerinnen und Eigentümer der betroffenen Grundstücke.

Erforderliche Nutzungen wie die landwirtschaftliche Bewirtschaftung oder die Jagd bleiben grundsätzlich möglich. Dafür ist die Beantragung einer Betretungserlaubnis beim Bürgeramt erforderlich. So soll sichergestellt werden, dass bekannt ist, wer sich während der Arbeiten im Projektgebiet aufhält.

Verstöße gegen die Allgemeinverfügung können mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet und durch unmittelbaren Zwang durchgesetzt werden. Die Stadt Erfurt bittet Anwohnerinnen und Anwohner sowie Besucherinnen und Besucher des Gebietes, das Betretungsverbot zu beachten. Kampfmittel dürfen keinesfalls berührt oder bewegt werden. Die Bergung und Entsorgung darf ausschließlich durch dafür geschulte Fachfirmen erfolgen.

Quelle: Landeshauptstadt Erfurt (Originalmeldung)