Foto: Luftgewehr/Polizei
LPI-EF: Erfurt (ots)
Ein 50jähriger Erfurter kam am Abend des 02. Mai 2026 in Erklärungsnot gegenüber Polizeibeamten des ID Süd.
Die Kollegen stellten den Herrn während einer Streifenfahrt im Bereich Daberstedt fest, als dieser an einem Feldrand hockte und Ziel- und vermutlich auch Schießübungen mit einem Luftgewehr ausführte. Eine geöffnete Dose mit passenden Diabolos stand direkt neben ihm. Warum er widerrechtlich in der Öffentlichkeit mit der Waffe hantierte, konnte der Mann nicht erklären. Einen erforderlichen kleinen Waffenschein zum Umgang mit der Waffe in der Öffentlichkeit konnte er nicht vorweisen, weshalb diese beschlagnahmt wurde. Den Herrn erwartet nun eine Strafanzeige wegen des verbotenen Führens einer Schusswaffe.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das öffentliche Führen und Nutzen von Waffen in Deutschland streng reglementiert ist. Zur Vermeidung von Missverständnissen und Bedrohungssituationen sollten Waffenträger diese grundsätzlich verdeckt transportieren und sich zudem vorher über die Rechtslage informieren. (MF)