Nachtfahrverbot für Mähroboter gilt ab 2. Juli 2025
Allgemeinverfügung tritt in Kraft
Damit ist es ab sofort verboten, eine halbe Stunde vor Sonnenuntergang und eine halbe Stunde nach Sonnenaufgang Mähroboter zu betreiben. „Wir haben uns zu diesem Schritt entschlossen, um Igel aber auch andere nachtaktive Tiere in ihrem Lebensraum zu schützen“, erklärt Jörg Lummitsch, Leiter des Umwelt- und Naturschutzamtes.
„Der Igel ist eine besonders geschützte Tierart und geht im Bestand weiter zurück. Gleichzeitig konzentriert er sich stärker auf Stadtgebiete und deren Randlagen. Die Bedrohung durch Mähroboter, die nachts betrieben werden – zur Hauptaktivitätszeit der Tiere – wird immer wieder durch Meldungen deutlich. Insofern ist hier eine Sensibilisierung der Bevölkerung einerseits und auch mögliche Ahndung andererseits notwendig“, so Lummitsch weiter.
Die Allgemeinverfügung gilt für die gesamte Stadt Erfurt, sowohl für private, gewerbliche oder auch öffentliche Flächen. Ausnahmen können bei der Unteren Naturschutzbehörde beantragt werden, wenn nachgewiesen wird, dass die Geräte keine Schäden verursachen können.
Verstöße gegen die Allgemeinverfügung können als Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Kontrollen finden stichprobenartig und nach Hinweisen statt.
Quelle: Pressemitteilungen der Landeshauptstadt Erfurt