Pünktlich zum meteorologischen Frühlingsbeginn am 1. März endet auch die sogenannte „Fällsaison“. Der Fällverbotszeitraum ist im Bundesnaturschutzgesetz klar geregelt und definiert, dass jeweils zwischen dem 1. März und 30. September keine Bäume gefällt oder Sträucher und Hecken gerodet werden dürfen.

Aufgrund der aktuellen eher milden Witterung gibt es in diesem Jahr keine Verlängerung des Zeitraumes durch die Untere Naturschutzbehörde. Die Natur und insbesondere Vögel sind zu Frühlingsbeginn besonders sensibel. Die Balzzeit hat bereits begonnen, erste Nestbauaktivitäten der Tiere haben begonnen und zeitnah folgt die Brut. Die Sträucher, Hecken und Bäume dienen daher als Lebensstätten für die Tierwelt und dürfen nicht beschädigt werden. Dort, wo also Vögel nisten oder Fledermäuse wohnen könnten, müssen auch der Pflegeschnitt der Hecken und Bäume in den Herbst verschoben werden.

Die Rodung von Sträuchern und die Fällung von Bäumen ist per Gesetz gänzlich verboten. Lediglich Pflegeschnitte bzw. die Entfernung des jährlichen Zuwachses ist bis 30. September erlaubt, wenn vorher durch Kontrollen ausgeschlossen wird, dass Bäume und Sträucher von Tieren bewohnt sind. Ausnahmeregelungen gibt es ausschließlich für akute Verkehrssicherungsmaßnahmen oder für Baumaßnahmen, die geringfügigen Baumbestand betreffen. Diese Ausnahmen müssen für jeden Einzelfall bei der Unteren Naturschutzbehörde gesondert beantragt werden. Informationen zur Baumschutzsatzung und zum Gehölzschnitt erhalten Sie beim Umwelt- und Naturschutzamt, Abteilung Naturschutz/Landschaftspflege, Tel. 0361 655-2553 oder per E-Mail: baumschutz@erfurt.de.

 

Quelle: Pressemitteilungen der Landeshauptstadt Erfurt