04.12.2023 12:07 LPI Saalfeld (ots)
In der Vorweihnachtszeit beginnen die Planungen für die festlichen Tage. Neben dem Kauf von Geschenken und Leckereien wird sich allerorts auch darüber Gedanken gemacht, welcher Weihnachtsbaum denn ins Haus gebracht wird. Aber auch der Transport desselben sollte gut geplant sein. Hier gelten die Vorschriften der Ladungssicherung. Wer diese nicht einhält, dem droht eine Trübung der Weihnachtsstimmung in Form eines Bußgeldes. Der Weihnachtsbaum kann auf dem Dach, im Kofferraum oder auf einem Anhänger transportiert werden. Dabei sollte der Stamm immer nach vorn gerichtet sein. Das Dach muss über ein geeignetes Dachladesystem verfügen. Ragt die Spitze des Baumes mehr als einen Meter aus dem Kofferraum heraus, muss diese mit einem roten Fähnchen oder – bei Dunkelheit mit einer roten Leuchte – gekennzeichnet sein. Die Zweige des Baumes dürfen dabei weder Kennzeichen noch Rückleuchten verdecken. Die Rundumsicht für den Fahrer ist ebenfalls zu gewährleisten. Damit sich die Kofferraumtür während der Fahrt nicht von selbst öffnen kann, muss diese gesichert werden. Den Christbaum festzuzurren, versteht sich von selbst. Im Falle einer Vollbremsung verwandelt sich dieser sonst in ein gefährliches Geschoß. Um seinen „Transportschlitten“ vor Kratzern und Verschmutzung zu schützen, empfiehlt es sich Dach oder Innenraum mit Folien oder Decken auszulegen. Die Landespolizeiinspektion Saalfeld wünscht allen Verkehrsteilnehmern ein frohes und unfallfreies Weihnachtsfest.